• Psychotherapeutische Behandlung kostenfrei
    Psychotherapie
    Schnelle Hilfe kostenfrei

Psychotherapie

Psychotherapie

Behandlung für die Seele

Unendlich wertvoll – und bei uns kostenfrei

Ängste haben Sie fest im Griff? Zwänge verhindern einen normalen Alltag? Die dunklen Wolken einer Depression schweben über Ihnen? Wir sorgen dafür, dass Ihre Seele die nötige Behandlung bekommt. Schnell und für Sie kostenfrei. Vor Ort oder per Websession.

Schnell & einfach zum Termin

Mit dem kostenfreien Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigungen:

  • Termin für ein Erstgespräch in max. 4 Wochen
  • Bei Akutbehandlungen in max. 2 Wochen

Zur Terminbuchung per Telefon: 116117

Zur Online-Terminvereinbarung

Wann ist eine Therapie nötig?

  • Einschränkung des Alltags: Sie können Ihre Alltagspflichten nicht mehr erfüllen.
  • Unfähigkeit zur Selbsthilfe: Sie können sich selbst nicht weiterhelfen.
  • Großer Leidensdruck: Sie fügen sich selbst Schaden zu oder beabsichtigen dies, weil Ihr Leidensdruck so groß ist.
  • Längere Leidenszeit: Sie leiden seit längerer Zeit unter Ängsten oder Depressionen.
  • Körperliche Beschwerden: Sie haben Beschwerden wie Schmerzen, Schlafstörungen oder Schwindel, ohne dass körperliche Ursachen vorliegen.
  • Suchtmittelkonsum: Sie versuchen, Ihre Probleme mithilfe von Suchtmitteln wie Alkohol zu vergessen.

Welche Erkrankungen können psychotherapeutisch behandelt werden?

  • Depressionen
  • Zwangs-, Angst- und Essstörungen
  • Psychosomatische Störungen und Erkrankungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Suchterkrankungen
  • Verhaltensstörungen
  • Traumatisierungen, z. B. Posttraumatische Belastungsstörung
  • Nachsorge, Rehabilitation und Begleitung bei schweren körperlichen oder chronischen Erkrankungen
  • Lebenskrisen, z. B. Trennung oder Trauerfall

Ihr Weg zur Psychotherapie

1. Erste Einschätzung

  • Besuch bei Hausarzt/-ärztin
    Erste Einschätzung des Therapiebedarfs und ggf. Abklärung körperlicher Symptome
  • Anruf beim BKK PwC Gesundheitstelefon
    Gratis Beratung von Experten zu möglichem Therapiebedarf

Mehr zum Gesundheitstelefon

2. Diagnose

  • Termin für ein Erstgespräch vereinbaren
    Terminvermittlung bei einem Psychotherapeuten binnen einer Woche über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unter 116117
  • Erstgespräch max. vier Wochen später
    Feststellung, ob eine behandlungsbedürftige psychische Krankheit vorliegt, und Auswahl der Behandlungsform

Terminservice nutzen

3. Therapeut finden

3 Möglichkeiten bei bestehendem Therapiebedarf:

  • Therapeut behandelt Sie nach dem Erstgespräch weiter
  • Wenn nicht: freien Therapieplatz suchen
    Therapeuten in Ihrer Nähe sind über Internetportale einfach auffindbar
  • Oder: Akutbehandlung/zeitnahe Probatorik notwendig
    Terminservicestellen unterstützen weiterhin bei der Terminsuche

Therapeut suchen

4. Vor Therapiebeginn

  • Kostenübernahme
    Nur möglich bei zugelassenen Psychotherapeuten, welche die Behandlung über die Gesundheitskarte mit uns abrechnen können
  • Probatorische Sitzungen
    Feststellung, ob das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und dem Therapeuten aufgebaut werden kann
  • Therapie-Antrag
    Therapeut reicht gemeinsam mit Ihnen den Antrag zur Genehmigung bei uns ein

Psychotherapeutische Behandlungsformen

  • analytische Psychotherapie
  • Verhaltenstherapie
  • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • systemische Psychotherapie

Es liegt keine behandlungsbedürftige Erkrankung vor?

„Vor einem halben Jahr konnte ich wegen meiner schweren Depression meist nicht mal das Haus verlassen. Sogar aus dem Bett aufzustehen, fiel mir schwer. Durch die Psychotherapie habe ich langsam zurück ins Leben gefunden.“

Jochen M.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Psychotherapie

Beeinträchtigen gewisse Gefühle, Gedanken oder Handlungen Ihre Lebensqualität, Leistungsfähigkeit und soziale Teilhabe? Das könnten erste Hinweise auf eine psychische Erkrankung sein. Für eine erste Einschätzung können Sie sich an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin wenden.

Zur Besserung von akuten psychischen Krisen dient eine Akutbehandlung als kurzfristige Symptomverbesserung. Psychotherapeutische Praxen können eine Akutbehandlung ohne vorherige Beantragung bei der Krankenkasse anbieten, sie muss jedoch angezeigt werden. Sie kann als Einzeltherapie für 24 Einheiten à 25 Minuten erfolgen. Nach der Akutbehandlung kann eine Weiterbehandlung (Kurz- oder Langzeittherapie) erfolgen.

Psychotherapie bedeutet „Behandlung der Seele“. Die Psychotherapie ist somit die gezielte Behandlung einer psychischen Erkrankung. Dabei werden Störungen des Denkens, Handelns und Erlebens identifiziert und therapiert.

Eine ambulante Psychotherapie findet in Einzelterminen in einer psychotherapeutischen Praxis statt. Die Termine finden in der Regel im einwöchigen Rhythmus statt und der normale Alltag kann weitergeführt werden. Reicht dies nicht mehr aus, gibt es die Möglichkeit der stationären Behandlung in einem Krankenhaus.

Eine ambulante Psychotherapie kann bei niedergelassenen Therapeuten durchgeführt werden. Die Kosten für eine Psychotherapie können nur übernommen werden, wenn der oder die Psychotherapeut*in kassenärztlich zugelassen ist und die Behandlung über die Gesundheitskarte mit uns abrechnen kann.

1. Verhaltenstherapie
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass alle Verhaltensmuster erlernt sind. Hierzu gehört besonders das Verhalten, welches man selbst als störend empfindet. Das eigene Verhalten kann wieder verlernt oder umgelernt werden. Hierbei geht es nicht nur um sichtbare Handlungen, sondern auch um Gedanken und Gefühle. Üblicherweise erfolgt bei der Verhaltenstherapie eine Therapiesitzung in der Woche.

2. Analytische Psychotherapie
Die analytische Psychotherapie arbeitet darauf hin, unbewältigte Konflikte aufzudecken. Dabei bedarf es einer intensiven Auseinandersetzung mit der Kindheit und Jugend. Die Zusammenhänge verdrängter Konflikte und aktueller Belastungen werden so besser verstanden, was dabei hilft, um Lösungsstrategien zu entwickeln. Die Maßnahme ist sehr umfangreich und tiefgründig, daher finden die Therapiestunden zwei bis dreimal die Woche statt.

3. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Das tiefenpsychologisch fundierte Verfahren geht davon aus, dass die Ursache von psychischen Problemen in einem unbewussten seelischen Konflikt liegt. Es werden ebenfalls die Prinzipien der analytischen Therapie berücksichtigt. Der Hauptfokus liegt jedoch auf der aktuellen Lebenssituation, daher können die erwünschten Ziele mit Hilfe der tiefenpsychologischen Psychotherapie in weniger Stunden erreicht werden.

4. Systemische Psychotherapie
Systemisch bedeutet „Betrachtung des Ganzen“. Der Mensch ist ein Teil des Systems, daher können z. B. gestörte Beziehungen innerhalb eines Systems die psychische Gesundheit einzelner Mitglieder beeinträchtigen. Wechselwirkungen zwischen dem persönlichen Umfeld und dem Patient oder der Patientin steht bei der systemischen Therapie im Fokus.

Die Beantragung einer systemischen Psychotherapie kann nur für Erwachsene erfolgen.

Um herauszufinden, ob die Zusammenarbeit zwischen Patient*in und Therapeut*in harmoniert, gibt es sogenannte Probesitzungen. Diese erfolgen vor der Beantragung der Psychotherapie bei der Krankenkasse. Dabei wird zusammen mit den Therapeuten ausgearbeitet, wie die Behandlung konkret aussehen könnte und in welchem Umfang sie beantragt wird. Die Beantragung der Psychotherapie übernimmt dann der oder die Psychotherapeut*in.

Eine Kurzzeittherapie besteht aus der Kurzzeittherapie 1 und 2 mit jeweils 12 Therapieeinheiten. Sie ist antragspflichtig bei der Krankenkasse.

Eine Langzeittherapie kann als Erstantrag oder als Umwandlung einer Kurzeittherapie in eine Langzeittherapie beantragt werden. Auf der Basis des Gutachterverfahrens entscheidet die Krankenkasse über die Leistungspflicht.

Die Psychotherapie kann als Einzeltherapie oder in einer Gruppentherapie erfolgen. Sie kann jedoch auch als Kombinationsbehandlung (Einzel- und Gruppentherapie) durchgeführt werden. Der Bedarf wird individuell mit den Therapeuten abgestimmt.

Für die Behandlung von psychischen Störungen bei Kindern und Jugendlichen gibt es speziell ausgebildete Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. Deren psychische Erkrankungen unterscheiden sich zum Teil von denen Erwachsener. Die Eltern werden mit einbezogen und ein besonderes Augenmerk auf den aktuellen Entwicklungsstand und die spezifische Lebenssituation gelegt.

Eine erneute Psychotherapie kann zwei Jahre nach dem Ende der letzten Psychotherapie beantragt werden. Sollten Sie vorher einen Therapiebedarf haben, sprechen Sie uns gerne an!

Ein Wechsel ist bei gleichbleibenden Therapieverfahren grundsätzlich möglich. Der oder die neue Therapeut*in beantragt die verbleibenden Reststunden bei der Krankenkasse. Auch ein Wechsel des Therapieverfahrens ist möglich. Dafür ist von der Krankenkasse ein Gutachterverfahren einzuleiten. Sprechen Sie uns gerne an!

Das ist kein Problem! Teilen Sie uns schnellstmöglich mit, dass Sie sich in einer laufenden Psychotherapie befinden. Wir werden uns dann mit Ihrer vorherigen Krankenkasse in Verbindung setzen und alle notwendigen Informationen anfordern, sodass Sie die Psychotherapie problemlos fortführen können.

Sie finden keinen ambulanten Therapieplatz?

Dann ist unser alternatives Online-Angebot vielleicht genau das Richtige für Sie.

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Sie haben Fragen? Wir beantworten sie gerne!

Maximilian Leiser

Teamleiter

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